Grundsteuer 2025 - keine Zahlung ohne neuen Bescheid
Grundsteuer 2025
– keine Zahlung ohne neuen Bescheid –
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Das Finanzamt hat oder wird Ihnen mittels eines Bescheides den neuen Messbetrag festsetzen. Wenn Sie Fragen oder Einwendungen zur Höhe oder Zusammensetzung dieses Messbetrages haben, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt.
Der Messbetrag ist die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer ermittelt sich wie folgt:
Messbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Gemeinde) = Grundsteuer
Die Stadt Sayda, handelnd für die Gemeinde Dorfchemnitz, informiert, dass die zuletzt erteilten Grundsteuerbescheide für die Gemeinde Dorfchemnitz möglicherweise zugleich Vorauszahlungs-Bescheide für Folgejahre waren. Sie wurden in diesem Fall aufgefordert, bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides jährlich zu bestimmten Fälligkeitsterminen Zahlungen auf die Grundsteuer zu leisten. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst. Die alten Grundsteuerbescheide gelten nur noch bis zum 31.12.2024. Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Falle nach dem 1. Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde. Schauen Sie bitte nach, ob auf dem Steuerbescheid eine Abbuchung von Ihrem Konto vermerkt ist. Fehlt dieser Vermerk und Sie wünschen weiterhin eine Abbuchung, melden Sie sich bitte bei uns. Dann senden wir Ihnen umgehend ein SEPA-Mandat zu und richten das SEPA-Lastschriftverfahren für Sie neu ein. Gern können Sie auch die beigefügte Vorlage nutzen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Steuern: Frau Müller - 037365 972-24 -
Kasse: Frau Kaltofen - 037365 972-12 -