Öffentliche Meldungen
| Gemeindeverwaltung Dorfchemnitz, 15.11.2023
Tierbestandsmeldung 2024
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter*innen,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter*in von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter*innen erhalten Ende Dezember 2023 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2024 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse um Ihren Tierbestand anzugeben. Tierhalter*innen, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.
Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2024 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2024 Ihren Beitragsbescheid.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.
Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldete*r Tierhalter*in u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
Sächsische Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Löwenstr. 7a, 01099 Dresden Tel: +49 351 80608-30 E-Mail: Internet: www.tsk-sachsen.de
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Gemeindeverwaltung Dorfchemnitz, 28.04.2022
Für Sicherheit im behördenrechtlichen Umgang, wie z.B. mit dem Abbrennen von offenen Feuern oder Feuerwerkskörpern, ist ab dem 28.04.2022 im digitalen Amtsblatt auf der Internetseite der Gemeinde Dorfchemnitz die aktuelle Polizeiverordnung der Stadt Sayda (als Ortspolizeibehörde auch für Dorfchemnitz zuständig) veröffentlicht. Veröffentlichungsnummer 10!
Link digitales Amtsblatt / amtlicher Anzeiger
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Kirchgemeinde Dorfchemnitz, 14.12.2021
Neue Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe Dorfchemnitz und Voigtsdorf
Ab dem 01. Januar 2022 gilt für die Friedhöfe der Gemeinde Dorfchemnitz eine neue Gebührenordnung.
Friedhofsgebührenordnung Dorfchemnitz-Voigtsdorf 2022
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| Gemeinde Dorfchemnitz, 10.08.2021
Illegale Müllablagerungen an Glas- und Altkleidercontainern im Gemeindegebiet
Immer wieder werden an den Kleider- und Altglascontainern Abfälle aller Art abgelagert. Auch wird Glasgut neben den Glascontainern abgestellt, dass dort nicht hingehört. Die Vermüllung der Container-Standorte verursacht zusätzliche Kosten, da der abgestellte Abfall seitens der Kommune entsorgt werden muss. Jedoch bleibt der gereinigte Standort nicht lange sauber. Oft sieht es bald wieder vermüllt aus. Abgestellte Glasscheiben stellen eine Verletzungsgefahr und außerdem ist die illegale Müllentsorgung eine Umweltverschmutzung. Durch abgestellte Essensreste werden auch Ratten und andere Schädlinge angelockt. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass die Kleider- und Altglascontainer-Standorte ausschließlich für die Entsorgung von Altglas und Altkleidung zu verwenden sind. Insbesondere gehören Möbel, Bauschutt, Sperrmüll und sonstiger Hausmüll nicht an den Standort für Altglascontainer. Für all diese Sorten von Abfällen gibt es geeignete Möglichkeiten der Entsorgung, wie die Restmülltonne, die Sperrmüllabfuhr oder die Firma Becker Umweltdienste GmbH. Verunreinigungen sowie das Abstellen von Altkleidern, Dosen, Glas, Sperrmüll und sonstigem Abfall neben den Container-Standorten oder in der freien Natur stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die seitens der Ordnungsbehörde geahndet wird. Illegale Müllentsorgung, ob an den Glascontainern, an den Altkleidercontainern oder im Wald, ist eine Straftat, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro bestraft werden kann.
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Sächsisches Staatsministerium des Innern, 02.03.2020
Der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003 über die Landeseinheitlichen Sirenensignale für den Freistaat wird aufgehoben und die bislang geltenden drei Sirenensignale "Signalprobe", "Feueralarm" und "Warnung vor einer Gefahr" um das Signal "Entwarnung" erweitert.
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